Die Teilkasko-Versicherung muss für gestohlene Navigationsgeräte aus dem Auto in der Regel keinen Ersatz leisten.
Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hannover (AZ: 8 S 17/06) hervor. Wer Opfer eines Diebes geworden ist, kann sich jedoch an seine Hausrat-Versicherung wenden, die je nach abgeschlossener Police und Versicherungsumfang auch den Diebstahl mobiler Navigationsgeräte abdecken, befanden die Richter in Hannover.



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